Für die Jahre 2024 bis 2028 werden für Flensburg noch dringend ehrenamtliche Jugendrichterinnen und Jugendrichter gesucht, die erzieherisch befähigt sind und Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen. Weitere Voraussetzungen zur Ausübung des Jugendschöffenamts sind unter anderem neben der deutschen Staatsangehörigkeit und der Beherrschung der deutschen Sprache, dass man zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt ist und in Flensburg wohnt. Bewerbungen sind noch bis zum 28. April 2023 möglich.
Ein ausführliches Informationsblatt und Bewerbungsbögen liegen im Bürgerbüro und an der Rathausinformation der Stadt Flensburg aus. Unter www.flensburg.de können der Bewerbungsbogen sowie das Informationsblatt zudem heruntergeladen werden.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Stadt Flensburg, Fachbereich Zentrale Dienste, 199 - Allgemeine Abteilung, z. Hd. Herrn Ardelt, 24931 Flensburg.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie ebenfalls bei Herrn Ardelt: Tel. 0461 - 85 4004, Email: ardelt.carl-christian(mp)flensburg.de.
Jugendschöffenwahl 2023
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