Die Wohngeldstelle der Stadt Flensburg hat die Änderungen im Zuge des Wohngeld-Plus-Gesetzes für die im Leistungsbezug stehenden Wohngeldempfänger*innen bereits umgesetzt. Die Wohngeldzahlung für den Januar wird daher bereits mit den erhöhten Beträgen erfolgen.
Die entsprechenden Bescheide werden bis spätestens 15.01.2023 zugehen.
Die Zahlung des 2. Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger*innen wird im Laufe des Januars umgesetzt und voraussichtlich zum 01.02.2023 ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros am 30.12.2022
Das Bürgerbüro schließt am 30.12.2022 aus organisatorischen Gründen bereits um 11:00 Uhr. Der Service des Bürgerbüros steht am 02.01.2023 wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Umsetzung der Wohngeldreform 2023
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