Die ehrenamtlichen Schiedsleute werden von der Ratsversammlung gewählt und führen Schlichtungsverfahren durch. Diese finden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie beispielsweise im Nachbarrecht oder bei der Verletzung der persönlichen Ehre statt. Auch in Strafverfahren nach § 380 Strafprozessordnung wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung finden Schlichtungsverfahren statt.
Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Der zu betreuende Schiedsamtsbezirk I erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der Stadtgrenze nach Harrislee sowie den Straßen Ochsenweg bis "Am Friedenshügel", Am Friedenshügel bis Westerallee, Westerallee, Friedhofstraße, Mühlenstraße, Selckstraße, Nordergraben, Rathausstraße bis Norderhofenden und Hafen (einschl. der genannten Straßen).
Der zu betreuende Schiedsamtsbezirk III erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der Stadtgrenze nach Tastrup usw., Nordstraße, Hafendamm ab Einmündung Nordstraße in südlicher Richtung, Süderhofenden, Friedrich-Ebert-Straße (einschließlich der genannten Straßen) und Schleswiger Straße (ohne diese Straße).
Bewerben können sich Flensburgerinnen und Flensburger, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Die betreffende Person sollte darüber hinaus das 30. Lebensjahr vollendet haben und möglichst im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Wir bitten alle Interessierten sich bis zum 22.07.2022 per E-Mail unter rechtsabteilung(mp)flensburg.de zu melden (bitte Namen und Adresse angeben).
Wahl neuer EhrenämtlerInnen für Schiedsamtsbezirke in Flensburg
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